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RSVÖ - Coronabestimmungen

  • kretschmertimna
  • 16. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Ab sofort kann auf nichtöffentlichen Sportstätten trainiert werden wenn bei der sportarttypischen Ausführung der Mindestabstand und die von den Behörden gesetzlich festgelegten Maßnahmen eingehalten werden können. Der Vorstand des RSVÖ hat nun einen Maßnahmenkatalog erstellt, der das Training auf einem nichtöffentlichen Sportplatz (z.B. Freigelände des jeweiligen Vereines) ermöglichen soll. Gestzliche Maßnahmen müssen auf jeden fall eingehalten werden. Außerdem muss der jeweilige Verein seine Zustimmung erteilen. 

 
 
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